Rechtsprechung
   SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19632
SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05 (https://dejure.org/2007,19632)
SG Köln, Entscheidung vom 07.12.2007 - S 26 KR 89/05 (https://dejure.org/2007,19632)
SG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - S 26 KR 89/05 (https://dejure.org/2007,19632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Jahresabgeltungsbetrages zur pauschalen Abgeltung für Aufwendungen von Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen im Rahmen der Durchführung eines Risikostrukturausgleichs; Zweckmäßigkeit und Umfang eines Risikostrukturausgleichs; ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18.07.2005 (2 BvF 2/01) betont, dass die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgendmöglich gefasst sein muss, sondern nur hinreichend bestimmt zu sein hat.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05
    Im übrigen geht die Kammer mit dem Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 23.01.2003 - B 12 KR 19/01 R) davon aus, dass die Verordnungsermächtigung des § 266 Abs. 7 SGB V die Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz erfüllt.
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - pauschale Abgeltung der

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Sozialgerichts Köln vom 7.12.2007, - S 26 KR 89/05 -, den Bescheid des Bundesversicherungsamts vom 7.4.2005 aufzuheben, soweit darin die Verrechnung des Jahresabgeltungsbetrags für das Kalenderjahr 2004 vorgenommen wird, hilfsweise: die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 7.4.2005 zu verurteilen, über den Jahresabgeltungsbetrag für das Kalenderjahr 2004 neu unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht